SPEZIALGEBIET: VERKEHRSSTRAFRECHT
Ich bin spezialisiert auf die Verteidigung bei Verkehrsunfällen mit strafrechtlicher Relevanz, insbesondere bei Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 88 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 80 StGB).
Solche Verfahren erfordern weit mehr als eine klassische Strafverteidigung: Sie verlangen technisches Verständnis, unfallanalytische Kompetenz und das Wissen, wie Haftungs- und Strafrecht ineinandergreifen. Ich arbeite eng mit Österreichs führenden Sachverständigen zusammen und erstelle gemeinsam mit ihnen eine belastbare Grundlage für Ihre Verteidigung – damit Sie nicht zum „Sündenbock“ werden.
Ich verteidige nicht nur mit Paragrafen, sondern mit praktischer Erfahrung, fachlicher Tiefe und technischer Analyse – das macht den Unterschied.